Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der pro forma concept GmbH

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für die Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrags.

  2. Es gelten ausschließlich unsere AGB. Entgegenstehende oder abweichende AGB erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen AGB schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender AGB unsere Leistungen erbringen.

§ 2 Zustandekommen und Beendigung des Vertrages

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen annehmen können.

  2. Bei ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Gesamtpreis ist ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware auf das von uns angegebene Bankkonto zu überweisen. Nach Ablauf der Frist gerät der Kunde in Verzug. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk, es sei denn, zwischen den Parteien ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.

  2. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 4 Leistungszeit und Gefahrübergang

  1. Vereinbarte Liefer-, Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Streik, Pandemien oder höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung.

  2. Sind für die Erbringung unserer Leistung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich, beginnen Liefer-, Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen erst mit Erfüllung der Mitwirkungshandlung zu laufen.

  3. Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt die Lieferung ab Werk vereinbart.

  4. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung durch uns auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behaltenuns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Kunden vor. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware hat uns der Kunde unverzüglich unter Angabe der für die Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Der Kunde hat im Übrigen Dritte bereits im Vorhinein auf unsere Rechte an der Ware hinzuweisen.

  2. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt uns der Kunde schon jetzt zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den Geschäften über die Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und zu den üblichen Konditionen veräußern. Bei einer Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, deren Umbildung oder Verbindung mit anderen Sachen, erwerben wir unmittelbar Eigentum an der neu hergestelltenSache. ÜbersteigtderWertderSicherungunsereAnsprüchegegendenKundenummehrals20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten im entsprechenden Umfang freizugeben.

§ 6 Gewerblicher Rechtschutz

  1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Modellen und sonstigen Unterlagen, die von uns erstellt worden sind, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Weitergabe der genannten Unterlagen an Dritte bedarf unserer Zustimmung.

  2. Sofern wir nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen des Bestellers zu liefern haben, steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter dadurch nicht verletzt werden. Uns überlassene Zeichnungen, Muster oder Modelle werden auf ausdrücklichen Wunsch zurückgesandt, andernfalls vernichten wir diese nach einer Frist von drei Monaten nach Lieferung.

§ 7 Gewährleistung

  1. Für den Fall, dass die von uns gelieferte Ware mangelhaft ist, behalten wir uns die Wahl zwischen Nachlieferung und Nachbesserung vor.

  2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nachdem sie in seinen Machtbereich gelangt ist, zu untersuchen. Sofern sich ein Mangel zeigt, hat er dies uns unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, unverzüglich eine Kontrolle auf etwaige Maßabweichungen vorzunehmen und uns solche Abweichungen ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richtet sich nach §8. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferantenregresses gemäß §478,479 BGB bleibt hier von unberührt.

§ 8 Haftung

  1. Unsere Haftung für vertragliche oder deliktische Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten oder dem Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Kardinalpflichten in diesem Sinne sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. Unsere Haftung ist darüber hinaus auf die typischerweise auftretenden Schäden begrenzt, es sei denn, wir haben vorsätzlich gehandelt. Die Haftung im Falle des Verzuges ist für jede vollendete Woche des Verzuges auf 0,5% der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch 5% der Vergütung beschränkt.

  2. Die vorstehende Haftungsregelung ist auch auf Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen anzuwenden.

  3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

  4. Soweit eine Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Verjährung unserer Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von §195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährung gilt §199 BGB.

§ 10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 11 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtswahl

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort Dresden. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.